Speicherheizung – Wissenswertes

  • Modernisierung - eine Investition für Nutzer und Umwelt

    Aufgrund der veränderten politischen und energetischen Situation lohnt es sich für Eigentümer, ihre zum Teil über 40 Jahre alten Speicherheizungen durch moderne und effiziente Wärmespeicher-Heizungsanlagen zu ersetzen. Eine Investition, die sich für Nutzer und Umwelt auszahlt.

    Denn allein die Kombination einer elektronischen außentemperaturgeführten Aufladesteuerung mit neuen Wärmespeichern spart erfahrungsgemäß bis zu 20 Prozent Energie - im Vergleich zu einer älteren Speicherheizungsanlage ohne witterungsgeführte Aufladesteuerung.

    Da moderne Wärmespeicher über elektronische Laderegler und ein wesentlich besseres Wärmerückhaltvermögen verfügen, lässt sich die Wunschtemperatur genau regeln und erreichen. Auch die noch vorhandene Restwärme wird deutlich exakter erfasst und somit nur die fehlende Energiemenge nachgeladen.

    Die Energiewende ist da

    Da die Stromerzeugung durch Wind und Sonne immer wieder schwankt, soll auch das Speichervolumen bestehender Wärmespeicheranlagen genutzt werden, um Netzüberschüsse gezielt abzubauen.

    Werden die Wärmespeicheranlagen im Rahmen eines Lastmanagements eingesetzt verschiebt sich der Strommix zusätzlich zu Gunsten erneuerbarer Energien und verbessert somit die Ökobilanz der Nachtspeicherheizungen. Schon heute können moderne Speicherheizungen zum Lastmanagement uns verbesserte Integration des regenerativ erzeugten Stroms beitragen.

    Wichtige Funktion der Wärmespeicher für Energiewende anerkannt

    Seit der EnEV 2014 ist die Außerbetriebnahmepflicht für ältere Speicherheizungsanlagen entfallen, die in §10a der EnEV 2009 gefasst war. Die Bestandsanlagen können damit über 2020 hinaus betrieben werden, auch wenn sie schon älter als 30 Jahre sind.

    Die Initiative zur Aufhebung dieser Regelung ging direkt vom Deutschen Bundestag aus. Die Politiker reagierten damit auf den stetig wachsenden Anteil umweltfreundlicher erneuerbaren Energien im Strommix sowie die damit verbundenen Anforderungen an die Speicherung und Nutzung.

    Bis zum Juli 2013 galt nach § 10a der EnEV 2009, dass der Betrieb von Speicherheizsystemen ab dem 1. Januar 2020 zu untersagen ist, wenn diese vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden und die notwendigen Ersatzmaßnahmen wirtschaftlich darstellbar sind. Anlagen, die ab dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden, sollten demgemäß nach 30-jähriger Nutzungsdauer ebenfalls nicht mehr betrieben werden.

    Am 12. Juli 2013 wurde das Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

    Der § 10a, der ein eingeschränktes Verbot für elektrische Speicherheizsysteme betrifft, wurde ersatzlos gestrichen.
    Somit haben Gebäude gemäß der EnEV keine Pflicht zur Außerbetriebnahme nach Modernisierung der Anlage/des Gebäudes unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, egal ob diese mehr oder weniger als 5 Wohneinheiten vorweisen.

    Gründe für die Änderung

    Heute stehen wir vor dem Problem, wie wir regenerative und umweltfreundlich erzeugte Energien, wie z. B. Windenergie, am besten speichern können. Elektrische Raumheizsysteme bieten eine Möglichkeit dazu. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Diese sieht keine Außerbetriebnahme von elektrischen Raumheizsystemen ab dem 1. Januar 2020 mehr vor, sondern erlaubt deren Betrieb vielmehr über das Jahr 2020 hinaus.

    Vorteile der Änderung

    Elektrische Raumheizsysteme laden sich nachts in den sogenannten Schwachlastzeiten auf und geben die Wärme am folgenden Tag durch integrierte Raumtemperaturregler bedarfsgerecht ab. Der Abnehmer profitiert dabei von den vergünstigten Nachtstrom-Tarifen, weil durch elektrische Raumheizsysteme mit Wärmespeicherung die „Nachttäler“ der Energieversorger gefüllt und durch eine konstante Leistungsabgabe wirtschaftlicher betrieben werden können.