Sanierungsoffensive 2026 - Bis zu 12.500€ kassieren!

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Die Förderung Sanierungsoffensive 2026 - Bis zu 12.500€ kassieren!

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Die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe! So senken Sie die Anschaffungskosten und profitieren langfristig von einer zukunftssicheren Wärmepumpe und geringen Betriebskosten.

 

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Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung ist

  • für Privatpersonen 
  • österreichweit
  • für Ein-/Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
  • kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
  • keine Einkommensprüfung der AntragstellerIn
  • kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung

Was wird gefördert?

Die neue Sanierungsoffensive fördert Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme und thermisch-energetische Sanierungen. Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle, Elektrospeicherofen) durch klimafreundliche Alternativen, z.B. eine Wärmepumpe. 

In erster Linie wird der Anschluss an ein Nah- /Fernwärmenetz gefördert. Ist dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, wird auch der Umstieg auf eine Wärmepumpe gefördert. 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung für Wärmepumpen (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser) beträgt 30% jedoch maximal 7.500 Euro. All unsere wpnext Wärmepumpen haben einen GWP Wert unter 150 und daher kann die Förderung voll ausgeschöpft werden.

Zuschlagsmöglichkeiten gibt es bei gleichzeitiger Umsetzung einer Tiefenbohrung beziehungsweise eines Brunnens (nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen). Der Bonus beträgt hier 5.000 Euro. 

 

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung für eine Wärmepumpe erfüllt sein?

  • Anschlussmöglichkeit an eine Nah-/Fernwärmeversorgung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar
  • Verpflichtende Energieberatung: Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes liegt vor
  • Das eingesetzte Kältemittel darf den GWP-Wert von 150 nicht überschreiten (alle unsere wpnext Wärmepumpen erfüllen diesen Standard)
  • Maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
  • Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Das Einreichverfahren erfolgt in vier Schritten: 

  • Schritt 1: Online Registrierung mit dem geplanten/umgesetzten Projekt 
  • Schritt 2: Umsetzung
  • Schritt 3: Online Antragsstellung
  • Schritt 4: Auszahlung

Ab Registrierung verbleiben 9 Monate Zeit für die Umsetzung und Antragstellung.

Registrierung und Antragstellung zur Sanierungsoffensive 2026 ist im November 2025 gestartet. Es werden Lieferungen und Leistungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen „Kesseltausch“ gefördert, die ab dem 03.10.2025 erbracht wurden (rückwirkende Förderung). 

Wie lange ist ein Antrag möglich?

Anträge und Registrierungen sind nur solange möglich, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2026.

 

Unsere förderfähigen Wärmepumpen finden Sie hier im Überblick

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Wir helfen Ihnen dabei alle notwendigen Unterlagen korrekt, vollständig und fristgerecht einzureichen. Durch unsere Förderprofis sichern sie sich die bestmögliche Förderhöhe für Ihr Projekt.

Noch mehr aus der Wärmepumpe von STIEBEL ELTRON herausholen

Mit den Wärmepumpen von STIEBEL ELTRON ist auch eine Kombination von Bundes- und Landesförderung möglich

Neben der Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026“ können Sie auch von spezifischen Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer profitieren. Hierdurch können Sie die Investitionskosten für Ihre neue Wärmepumpe nochmals reduzieren. Eine Übersicht der jeweiligen Förderungen je Bundesland finden Sie nachfolgend:

Bundesland Landesförderung Link
Burgenland max. 1 200 € Zur Förderung im Burgenland
Kärnten coming soon Zur Förderung in Kärnten
Niederösterreich coming soon Zur Förderung in Niederösterreich
Oberösterreich

Luft-Wasser-Wärmepumpe bis zu 1 700€

Sole/Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis zu 2 800€

Zur Förderung in Oberösterreich
Salzburg max. 3 000€ Zur Förderung in Salzburg
Steiermark coming soon Zur Förderung in der Steiermark
Tirol max. 3 000€ Zur Förderung in Tirol
Vorarlberg max. 2 000€ Zur Förderung in Vorarlberg
Wien max. 8 000€ Zur Förderung in Wien

Stand: 27.01.2026

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es gelten die Informationen der jeweils zustelligen Förderstelle.

 

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